Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebs.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH zustande. Der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden (als Gast) oder der Kunde für einen Dritten (als Gast) bestellt, haftet der Dritte der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Kunde haftet für jede vom Dritten (als Gast) in Anspruch genommene Leistung des Hotels, soweit diese im Zusammenhang mit den vertraglich geschuldeten Leistungen steht, es sei denn, die in Anspruch genommene Leistung ist in Art oder Umfang derart ungewöhnlich, dass eine Billigung durch den Kunden als offensichtlich ausgeschlossen gelten muss.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessenen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
4. Die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und/oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen, fällig spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn. Als angemessen gelten 20% und ab 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn zumindest weitere 70% des Leistungspreises. Hat der Kunde keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland, so kann die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH den vollen Leistungspreis als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen
5. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum von über einer Woche in Anspruch genommen, kann die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig stellen.
4. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH)
1. Ein Rücktritt bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH ausübt, Nr. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
3. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Es gelten folgende Stornierungsfristen:- Kostenfreie Stornierung bis 21 Tage vor Anreise- Storno 20 bis 15 Tage vor Anreise 40%- Storno ab 14 Tage vor Anreise 60 %- Nichtanreise 80%
5. Rücktritt der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH in diesem Zeitraum seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III. Nr. 4 verlangte Vorauszahlung/Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH auch zum Rücktritt berechtigt.
2. Ferner ist die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B.
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falls höhere Gewalt oder andere von der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
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Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
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die Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, Sicherheit oder Ansehen der Gebrüder Brandt Rotenfelsstube GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
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ein Verstoß gegen obige Klausel I. Nr. 2 vorliegt.